Lizenz
Hierunter steht alles zur Lizenz der Flagge und was es zu beachten gilt, wenn man sie nutzen will.
Die Sassenflagg ist das gemeinsame Symbol von Plattdeutsch und der niedersassischen Sprechergruppe. Sie ist 2013 von Kevin Behrens erstellt worden und steht unter der Lizenz CC BY-SA 4.0 Creative Commons Namensnennung — Wiedergabe unter denselben Bedingungen.
Das bedeutet, dass sie frei benutzt, gezeigt, gedruckt, aufgehängt, wiedergegeben und eingebunden werden darf. Für die meisten privaten Nutzungen müssen Name und Lizenz nicht angegeben werden, aber für offizielle und kommerzielle Nutzungen. Mehr zu den Vorgaven findet sich unten. Sie ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht als Marke oder Logo registriert werden.
Der Bundesrat für Niederdeutsch (BfN) (gemeinsam mit dem Niederdeutschsekretariat) ist der offizielle Vertreter der niederdeutschen|niedersassischen Sprechergruppe und handelt in deren Interesse. Er hat die Flagge 2025 als offizielle Repräsentation von Niederdeutsch|Niedersassisch und der niederdeutschen|niedersassischen Sprechergruppe gewählt. Deshalb haben der BfN und das Niederdeutschsekretariat das dauerhafte, uneinangeschränkte, nicht-exklusive Nutzungsrecht an der Sassenflagg. Nur diese und der Urheber sind damit generell von der Namenspflicht ausgenommen und können sie damit frei und offiziell in allen Domänen nutzen.
Die Lizenz wird so angegeben:
“Sassenflagg © Bunnsraat för Nedderdüütsch / Kevin Behrens – Lizenz CC BY-SA 4.0“.
oder auch
“Sassenflagg © Bunnsraat för Nedderdüütsch – Lizenz CC BY-SA 4.0“.
Wenn man sich nicht auf den Bundesrat für Niederdeutsch beziehen will, ist diese Form auch zugelassen:
“Sassenflagg © Kevin Behrens – Lizenz CC BY-SA 4.0“.
Weitere Sachen zu beachten bei der Nennungspflicht
Es gibt auch andere Leute und Nutzungen, die von der Nennungspflicht ausgenommen sind.
> Ist der Gebrauch privat und symbolisch oder dekorativ (privates Hissen der Flagge, Zeichen an der Kleidung oder die Flagge als kleiner Zusatz auf dem Profilbild etc.), müssen der Urheber und Lizenz nicht genannt werden.
> Wenn der Gebrauch medial oder wissenschaftlich ist, wird die Nennung und Lizent deutlich gewünscht.
> Wenn die Flagge offiziell oder kommerziell gebraucht wird, muss die Lizenz in einer "an die Situation angepassten Weise" angegeben werden. Das bedeutet: Wo es als Zusatz passt, in Drucksachen oder Websites, müssen der Name und Lizenz angegeben werden, zum Beispiel in einer Fußnote, Bildunterschrift oder im Quellenverzeichnis. Dort, wo die Angabe nahezu unmöglich ist (z. B. wenn kein Platz für die Nennung vorhanden ist, wie bei einem offiziellen Hissen der Flagge bei einer Behörde), kann davon abgesehen werden.
> Wenn die Flagge ein deutlichen Teil eines Verkaufsproduktes ist (z. B. ein Stift mit der Flagge darauf), muss der Name und die Lizenz an geeigneter Stelle angegeben werden, zum Beispiel unter dem Produktbild oder dem Verkaufstext.
> Man muss den Namen und die Lizenz nicht angeben, wenn die Flagge als kleines Icon oder Bezeichnung für die Sprache bei Übersetzungen, Hinweisen für Sprachauswahl, Websitefavicons, Hintergrundelementen oder Menüsymbolen gebraucht wird. Dies gilt auch für andere sekundäre Zwecke, zum Beispiel Navigation oder Orientierungen, wenn man die Flagge hier in kleiner Größe nutzt. Ist sie ein Teil eines größeren Designs und steht deutlich nicht im Fokus hiervon, kann man auch von der Nennung absehen.
> Wird die Flagge abgewandelt oder bearbeitet, muss das neue Produkt unter derselben Lizenz wie dieser stehen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht wird hiervon nicht berührt. Das bedeutet, wenn jemand die Flagge so verändert, verfälscht oder benutzt, dass sie in ihrer Bedeutung deutlich entstellt oder gegen den eigentlichen Zweck benutzt wird und die Neutralität nicht mehr sichergestellt ist (zum Beispiel für eine extremistische oder anti-demokratische Botschaft), oder wenn es den Urheber oder den Ursprung in ein falsches Licht rückt (zum Beispiel den Kontext der Flagge verkehrt benennt, zum Beispiel als "Zeichen der [völkischen und antisemitischen] niederdeutschen Bewegung" Anfang des 20. Jahrhunderts), dann verstößt dies gegen § 14 UrhG. Dasselbe gilt auch dann, wenn jemand fälschlicherweise sein eigenes Copyright für die Flagge angibt oder den eigentlichen Urheber verschleiert. Man kann auch kein kommerzielles Copyright auf die Flagge erheben oder die Flagge als eigene Marke eintragen. Andere Gruppen, Institutionen oder Personen können soe auch nicht als ihr eigenes Logo ausgeben. Dieser Gebrauch der Flagge bedarf der Zustimmung des Urhebers.
Den ganzen Text für die reguläre Lizenz ohne diese Ablassregeln findet man hier auf Deutsch: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/deed.de
Alle obigen Ablassregeln, die über die CC BY-SA 4.0 Lizenz hinausgehen, haben als öffentliche Willenserklärung so lange Bestand, wie sie hier auf dieser Seite stehen. Sie gelten nicht mehr, wenn sie von dieser Seite genommen sind oder sich diese Zusatzregeln ändern. Alte Nutzungen nach diesen Regeln bleiben hiervon unangetastet, wenn sie sich geändert haben sollten.
Du bist dir unsicher, ob du alles richtig machst mit der Lizenzangabe? Oder brauchst du die Zustimmung des Urhebers?
Dann schreib uns doch gerne an: kuntakt@sassenflagg.de oder info@niederdeutschsekretariat.de.